Fragen und Antworten:

1. Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung?

Eine Betreuungskraft bzw. Haushaltshilfe wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person im Haushalt. Sie ist Tag und Nacht anwesend und übernimmt die Aufgaben, welche vorher in einem Fragebogen vereinbart werden. Die 24-Stunden-Betreuung unterstützt nicht nur stundenweise, sondern ist durchgehend vor Ort.

2. Wie sind die Rahmenbedingungen?

Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett und Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades muss störungsfrei gewährleistet sein. Kost und Logis sind für die Betreuungskraft frei. Der Betreuungskraft sollte 1 – 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden für etwa 10 – 15 Minuten mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Viele nutzen dabei das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen, daher wäre ein Internetanschluss von Vorteil. Es besteht auch die Möglichkeit bei Ihrem Telefonanbieter eine sogenannte „Country-Flat“ für das Ausland zu bestellen, die mtl. normal unter 4,00 € kostet, so dass keine teuren Auslandsgespräche entstehen.

3. Wie sind die Sprachkenntnisse der Pflegekräfte?

Wir legen Wert auf deutsche Sprachkenntnisse. Es werden nur Betreuungskräfte vermittelt mit:

4. Wie sind die Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeit ist je nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen der zu betreuenden Person angepasst. Auf welche Art und Weise die Leistungen erbracht werden, bleibt der Betreuungskraft überlassen. Für die Freizeit empfehlen wir täglich 2–3 Stunden zusammenhängend einzuräumen und abzusprechen. Der Rahmen für die Freizeit sollte vor der Anreise der Betreuungskraft klar geregelt sein.

5. Wie gestaltet sich die Anreise der Betreuungskraft und wie ist der Ablauf bei einem Betreuungskraftwechsel?

Die Betreuungskraft kommt mit dem Reisebus oder der Bahn zu einer größeren Stadt in der Nähe. Die ANSTETT Pflege mit Herz Vermittlungs- und Betreuungsagentur holt die Betreuungskraft dort ab und bringt sie zu Ihnen nach Hause. Bei einem Wechsel mit mehreren Betreuungskräften (optimal sind zwei bis drei Kräfte) haben Sie den Vorteil:

Der Wechsel ist meistens nahtlos. Manchmal ist es sinnvoll an einem Tag beide Betreuungskräfte vor Ort zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen und eine Betreuungslücke auszuschließen.

6. Warum kommt es zu einem Wechsel der Betreuungskraft?

Die Betreuungskraft ist in der Regel zwischen 6 – 12 Wochen im Haushalt der zu betreuenden Person. Nach dieser Zeit ist es wichtig, familiären Kontakt zur eigenen Familie zu haben. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Betreuungskraft zwischendurch auch für andere Auftraggeber tätig wird.

7. Wie lange dauert es in der Regel bis die Betreuungskraft anreist?

Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, rufen Sie uns an. Wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen, bzw. der zu betreuenden Person vor Ort. Bei diesem Gespräch nehmen wir Ihre Wünsche an die Betreuungskraft auf. Wichtig, für die richtige Personalauswahl, ist dabei unsere eigene Eischätzung über das Krankheitsbild und häusliche Voraussetzung. Sofern möglich, vermitteln wir Ihnen eine Betreuungskraft innerhalb ca. 10 Tagen oder zu dem von Ihnen gewünschten Termin. In Einzelfällen kann es auch schneller gehen.

8. Aus welchem Land kommen die Betreuungskräfte?

Die Betreuungskräfte kommen überwiegend aus Polen. In Ausnahmefällen kommt die Betreuungskraft auch aus anderen EU-Ländern.

9. Wie ist die rechtliche Lage in Bezug auf die Beauftragung von osteuropäischen Betreuungskräften?
Ist es legal?

Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten:
Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland als Unternehmerin bzw. gewerblich gemeldet sein. Als Nachweise für den Zoll gelten Gewerbeschein und bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland das A1-Entsendeformular für die sogenannte Eigenentsendung. Alternativ kann ein Gewerbe auch hier in Deutschland angemeldet sein.

Es kann auch eine Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Ausland angestellt sein und von diesem nach Deutschland entsendet werden. Hier wird ebenfalls das A1-Formular benötigt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Direkteinstellung einer Betreuungskraft bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen Dabei werden Sie Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten und Haftungsrisiken. Die Kosten und der bürokratische Aufwand sind in diesem Fall deutlich höher. Bei der Umsetzung dieses Modells stehen wir Ihnen jedoch auch gerne zur Seite.

10. Ihre Vorteile bei der ANSTETT Pflege mit Herz Vermittlungs- und Betreuungsagentur sind: 11. Wie ist das weitere Vorgehen?

Wenn Sie unser Angebot annehmen wollen, rufen Sie uns einfach unter der Tel. 07271 – 90 63 013 an. Wie unter Punkt 7 beschrieben, vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin. Wenn alles soweit geklärt ist, sind die weiteren Schritte:

12. Welche Aufgaben übernimmt Ihre Betreuungskraft?


Noch ein Hinweis für Sie:

Pflegegeld und Steuervorteile können sich reduzierend auf Ihre effektive Kosten auswirken!

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld: 125,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Verhinderungspflege: 1.612,00 € jährlich
Wenn keine Kurzzeitpflege genommen wurde, erhöht sich Ihr Betrag zur Verhinderungspflege
um weitere 806,00 €
Steuervorteil 20% der Kosten (höchstens jedoch 4.000,00 € jährlich)
       

Ob Sie von allen Fördermitteln profitieren können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss individuell abgeklärt werden. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrer Pflegekasse und Ihrem Steuerberater.



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich zur Verfügung unter:
info@anstett-pflege-mit-herz.de

oder

0 72 71 - 90 63 013

Ihre